Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung
Rechtzeitige schriftliche Anmeldung vor Beginn der Kurse und Seminare.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Die Anmeldung ist verbindlich und wird von der VHS nicht bestätigt.
Eine Benachrichtigung erfolgt nur bei Änderung, Nichtzustandekommen oder Überbelegung der Veranstaltung.
Teilnehmer die am ersten Kursabend teilnehmen sind automatisch für den ganzen Kurs angemeldet.

Mindestteilnehmerzahl
Die Kurse finden nur mit einer Mindestzahl von 10 Teilnehmern (Ausnahmen sind besonders vermerkt!) statt.
Wird diese Zahl nicht erreicht, wird ein Aufschlag erhoben.
Die Entscheidung, ob ein Kurs mit weniger als 10 Teilnehmern durchgeführt wird, liegt bei der Volkshochschule.

Gebühren und Zahlung
Die Gebühren werden ca. nach dem zweiten Kursabend durch Einzugsermächtigung eingezogen. Die Entgeltpflicht entsteht mit der schriftlichen Anmeldung.
Wird die Ermäßigung nicht vor Kursbeginn auf der Anmeldung vom Teilnehmer beantragt und nachgewiesen, so wird der volle Betrag fällig.
Nachträgliche Ermäßigungen können nicht gewährt werden. Auch für Teilnehmer, die in bereits laufende Kurse einsteigen, gelten die vollen Entgelte.
Gebühren bei Dia-Vorträgen und Vorträgen werden an der Abendkasse erhoben. Ausnahme Tagesseminare.

Ermäßigungen
Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende erhalten auf alle Kurse und Seminare 20% Ermäßigung.
Bei Gebühren unter EUR 16,- kann keine Ermäßigung gewährt werden.
Die Teilnehmer müssen ihr Recht auf Ermäßigung vor Kursbeginn auf der Abbuchungsermächtigung vermerken und per Ausweis nachweisen.
Es wird grundsätzlich nur eine Ermäßigung gewährt.
Auf Kurse der Jungen VHS können keine Ermäßigung gewährt werden, die Ermäßigung ist bei den Kursgebühren bereits berücksichtigt.

Haftung
Der Besuch aller VHS-Veranstaltungen ist freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr, auch auf den Wegen zwischen Veranstaltungs- und Wohnort.
Bei Kindern wird die Übernahme der Haftung durch die Eltern vorausgesetzt.
Die Haftung der Volkshochschule für Schäden jedwelcher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Volkshochschule Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Ein Anspruch aus Unfall-, Vermögens-, Sach- oder Personenschäden gegen die VHS besteht nicht.
Die VHS muss die Hausordnung einhalten, welche für die Räumlichkeiten, in denen die Veranstaltungen durchgeführt werden, vorgeschrieben sind.

Studienfahrten
Bei diesen Veranstaltungen tritt die VHS lediglich als Vermittler auf.
Es gelten die üblichen Regelungen des Reisebürogewerbes und der Leistungsträger.
Für jede Studienfahrt/-reise ist ein Meldeschluss festgelegt, bis zu welchem die Gebühr voll bezahlt sein muss. Nicht bezahlte Anmeldungen werden danach hinfällig.

Hinweise in der Presse
Änderungen, welche bei Veranstaltungen oder Kursen erforderlich werden, gibt die örtliche Presse möglichst rechtzeitig bekannt.

Ferien
An Feiertagen, während der allgemeinen Schulferien, sowie an den beweglichen Ferientagen der Pfullendorfer Schulen, fallen auch unsere Kurse aus.
Ausnahmen werden durch die Kursleitung rechtzeitig bekannt gegeben. 

Fasnetsferien                                  17.02.2023 – 22.02.2023

Osterferien                                      03.04.2023 – 16.04.2023

Pfingstferien                                    30.05.2023 – 11.06.2023

Sommerferien                                 27.07.2023 – 10.09.2023

Herbstferien                                    26.10.2020 – 31.10.2020

 

 

Semesterbeginn I/2021:              01.03.2021

Teilnahmebescheinigung
Auf Wunsch kann den Teilnehmern nach Beendigung des Kurses eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.
Teilnahmebescheinigungen für Kurse, die ein oder mehrere Semester zurückliegen, können nicht ausgestellt werden.
Sie werden nicht per Post zugeschickt.